Was ist Mediation?
§ 1 Mediationsgesetz
(1) Mediation ist ein vertrauliches und strukturiertes Verfahren, bei dem Parteien mithilfe eines oder mehrerer Mediatoren freiwillig und eigenverantwortlich eine einvernehmliche Beilegung ihres Konflikts anstreben.
Begriffsbestimmungen
Für die konstruktive Konfliktbearbeitung haben sich diese Prinzipien der Mediation durchgesetzt:
Allparteilichkeit
Der Mediator unterstützt alle an der Mediation beteiligten Parteien gleichermaßen bei der Klärung ihrer Interessen und der Erarbeitung einer Lösung. Rolle des Mediators
Unterschied zum Rechtsstreit: der Rechtsanwalt vertritt nur die Positionen seines Mandanten.
Freiwilligkeit
Die Parteien entscheiden sich selbst und ohne äußeren Zwang zur Mediation. Sie können die Mediation jederzeit beenden (§ 2 Abs. 5 Mediationsgesetz).
Unterschied zum Rechtsstreit: zum Gerichtsverfahren wird man geladen. Nichterscheinen kann nachteilige Folgen haben.
Informiertheit
Die Parteien informieren einander über alle für den Konflikt relevanten Tatsachen.
Unterschied zum Rechtsstreit: Im Gerichtsverfahren werden Informationen häufig aus taktischen Gründen zurückgehalten.
Verschwiegenheit
Die Parteien treffen in aller Regel eine verbindliche Verschwiegenheitsvereinbarung, um zu gewährleisten, dass im Interesse der Informiertheit offengelegte Tatsachen nicht außerhalb der Mediation verwendet werden.
Der Mediator ist gesetzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet (§ 4 Mediationsgesetz) Mediationsvertrag
Unterschied zum Rechtsstreit: Schweigepflichtsvereinbarungen zwischen den Parteien sind im Rechtsstreit unüblich.
Ergebnisoffenheit
Die Mediation dient nicht der Durchsetzung einer vorgefassten, unabänderlichen Position. Es gilt, alle beteiligten Interessen herauszuarbeiten und einer ausgewogenen Lösung zuzuführen.
Unterschied zum Rechtsstreit: zur Durchsetzung von Positionen eignet sich der Rechtsstreit.
Eigenverantwortlichkeit
Die Mediation geht davon aus, dass die Konfliktparteien ihren eigenen Konflikt selbst am besten kennen. Der Mediator gibt keine Lösungen vor und entscheidet den Streit nicht. Er ermöglicht es den Parteien, selbst eine für sie maßgeschneiderte Lösung zu erarbeiten.
Im Rechtsstreit entscheidet das Gericht oder es werden Vergleiche geschlossen. Vergleiche beinhalten selten eine Win-Win-Situation sondern meist einen wechselseitigen teilweisen Verzicht.
Mediation: Wann und Warum?
Mediation ist ein Verfahren zur Konfliktklärung.
Was ist ein Konflikt?
Nicht jede Meinungsverschiedenheit ist ein Konflikt. Differenzen werden zum Konflikt, wenn sie zu Verhaltensweisen führen, die als störend oder blockierend erlebt werden.
Wann brauche ich Unterstützung?
Im Alltag erleben wir zahlreiche Konflikte. In der Regel sind wir aufgrund unserer Sozialisation in der Lage, diese selbst zu lösen.
Es kommt aber vor, dass Konflikte eskalieren und wir diesen Prozess selbst nicht aufhalten können. Dann ist eine Mediation ein gutes Mittel, und zwar am besten frühzeitig.
Modell von Friedrich Glasl
In den ersten drei Phasen der Konflikteskalation ist es noch am leichtesten, eine Lösung zu finden, mit der alle zufrieden sind (win-win-Situation). Je weiter der Konflikt eskaliert ist, desto schwieriger wird es. In den letzten Phasen ist eine Mediation gar nicht mehr möglich.
Warum Mediation?
Die Mediation ist ressourcenschonend. Sie eignet sich besonders für Parteien, die weiterhin miteinander verbunden sind, wie z. B. Arbeitnehmer/Arbeitgeber, Kollegen, Eltern, Paare, Geschwister, Erben, Gesellschafter, Vereinsmitglieder oder Geschäftspartner.
In der Mediation werden die noch intakten Anteile der Beziehung weitestgehend geschont, weil die Mediation die Interessen aller in den Blick nimmt. Im Rechtsstreit geht es häufig ums „Recht haben“ und darum, den anderen ins Unrecht zu setzen. Dadurch werden Streitigkeiten vertieft und Bindungen beschädigt.
Verfahren und Ablauf
Die Fünf Phasen einer Mediation
Erstgespräch
Die Parteien stellen sich und ihren Konflikt in groben Zügen vor.
Die Mediatorin stellt sich selbst und das Verfahren vor.
Es werden Gesprächsregeln vereinbart, die bereits für das Erstgespräch gelten. Hierzu gehört bei aller Emotionalität ein respektvoller Umgang miteinander.
Die Beteiligten entscheiden, ob sie eine Mediation wollen. Wenn ja, werden Vereinbarungen über das Verfahren getroffen, wie z.B. Verschwiegenheit, Bezahlung.
Die Vereinbarungen werden schriftlich festgehalten, entweder in einem Vertrag (Link auf Rechtliches) oder z.B. an einem Flip Chart, dessen Foto an die Parteien versandt wird.
Themensammlung
Die Mediatorin arbeitet mit denen Parteien abwechselnd die Themen heraus, die bei der Bearbeitung des Konflikts besprochen werden sollen.
Themen sind z.B.: „Die Kündigung“, „der Jahresurlaub“, „der Arbeitsplatz“, „Wohnort der Kinder“, „unser Haus“, „die Schulden“, „Besuch“.
Interessenklärung
Das ist die wichtigste Phase und sozusagen die „Königsdisziplin“ der Mediation. Hier arbeitet die Mediatorin abwechselnd im intensiven Dialog mit der jeweiligen Partei heraus, worauf es ihr bei den einzelnen Themen wirklich ankommt.
Es wird geklärt, welche Interessen und Bedürfnisse durch den bisherigen Konflikt beeinträchtigt waren und durch eine künftige Regelung gewahrt werden müssen.
Das Zuhören kann für die andere Partei herausfordernd sein, bringt aber meist wertvolle Erkenntnisse. Nach einer überschaubaren Zeit wechseln die Rollen, d. h. wer vorher zuhören musste darf jetzt sprechen und umgekehrt.
Lösungsoptionen
Auf der Grundlage der bisherigen Arbeitsergebnisse werden Lösungen entwickelt.
In der Regel führt eine gut bearbeitete Interessenklärung dazu, dass sich das Vertrauensverhältnis zwischen den Parteien bessert und Lösungsmöglichkeiten in den Blick kommen, die vorher aufgrund der Verhärtung nicht sichtbar waren. Die Parteien können, wenn sie gut zusammenarbeiten, in der Art eines Brainstormings alle erdenklichen Ideen zur Lösung zunächst ohne Rücksicht auf die Praktikabilität einbringen. Danach werden praktikable und rechtlich mögliche Lösungen ausgewählt.
Abschlussvereinbarung
Mit Zustimmung der Parteien kann die erzielte Einigung in einer Abschlussvereinbarung dokumentiert werden. (§ 2 Abs. 6 S. 3 MedG).
Rechtliches